Gemeinsam gegen verkehrswidriges Halten und Parken

Polizeimeldung vom 16.10.2017
bezirksübergreifend
"html5-section body">

Nr. 2349
Das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen, Busspuren und in zweiter Reihe stehen ab heute im Fokus einer gemeinsamen Verkehrsaktion in Berlin.
Bei der von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport initiierten Aktion werden Polizei, Ordnungsämter sowie die BVG vom 16. bis 20. Oktober 2017 Schwerpunktkontrollen durchführen.
Diese Kontrollen sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen und für mehr gegenseitiges Verständnis, Miteinander und Rücksichtnahme im Straßenverkehr werben.
An der Aktion beteiligen sich neben der Polizei Berlin, die Ordnungsämter Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln sowie die BVG-Busspurbetreuer. Zu diesem Zweck wurden eine Vielzahl von Straßen ausgesucht, in denen Busspuren sowie Radwege und –schutzstreifen besonders häufig von Kraftfahrzeugen blockiert werden beziehungsweise in zweiter Reihe gehalten und geparkt wird.

Berlins Innensenator Andreas Geisel begrüßt die gemeinsame Aktion: „Im Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung stehen nicht umsonst die Wörter: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Es täte uns allen gut, wenn wir uns daran im Alltag auch halten würden. Denn am Ende geht es immer um Menschen, die durch verkehrswidriges Handeln in echte Gefahr gebracht werden.“

Im vergangenen Jahr wurden 31.693 Halt- und Parkverstöße auf Radschutzstreifen und Radwegen, 22.409 Verstöße auf Busspuren und 55.900 Verstöße in zweiter Reihe zur Anzeige gebracht. Bei einer entsprechenden gemeinsamen Verkehrssicherheitsaktion im Juni dieses Jahres sind 3.570 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In 177 Fällen mussten Kraftfahrzeuge zur Gefahrenabwehr kostenpflichtig umgesetzt werden.

Vor allem in den Innenstadtbezirken werden Rad- und Busspuren täglich viel zu oft aus vorwiegend eigensüchtigen Motiven zugeparkt, um sich die lästige Parkplatzsuche zu ersparen. Ohne sich die gefährlichen Folgen insbesondere für Radfahrende bewusst zu machen, die regelmäßig zu Ausweichmanövern in den schnellen Fließverkehr gezwungen werden, bewerten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ihr Fehlverhalten häufig lediglich als Kavaliersdelikt und relativieren es mit der Begründung, man habe ja nur kurzfristig geparkt. Auch die erheblichen Behinderungen des BVG-Linienverkehrs und die Verzögerung in den Fahrplänen werden billigend in Kauf genommen. Vor diesen Hintergründen sollen Betroffene während der Aktion für die Folgen ihres rücksichtslosen Verhaltens in Gesprächen sensibilisiert werden. Unabhängig davon werden Verstöße mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 € geahndet und Fahrzeuge, sofern kein Verantwortlicher kurzfristig erscheint, konsequent gebührenpflichtig umgesetzt. Hierfür entstehen je nach Fahrzeugart zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 369 €.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Radwegen und Busspuren sowie in zweiter Reihe weder kurzfristig gehalten noch geparkt werden darf. Auch auf markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden.