BPOL NRW: Bundespolizei erlässt anlässlich des Karnevals eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen
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Anlage3BPOLD_STA_AGV_Waffenverbot_Karneval_2026__.pdfPDF - 156 kB
An den Hauptbahnhöfen Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen und Mönchengladbach finden in diesem Jahr Karnevalsumzüge oder verstärkte Reisebewegungen zu den entsprechenden Feierlichkeiten statt.
Diese führen erfahrungsgemäß zu Massenproblematiken und im Zusammenhang mit dem erhöhten Alkoholkonsum zu ei Weiterlesen