Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg
Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das
Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot galt vom 31. Dezember 2025 bis zum 2. Februar 2026, jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages Weiterlesen