Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West 2020
10.03.2021, PP Schwaben Süd/West
Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West 2020
Quelle: Polizei Schwaben Süd/West, zur freien Verwendung im Rahmen der Berichterstattung.
Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz stellten Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner und Leitender Kriminaldirektor Michael Haber heute die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2020 vor.
Dr. Claudia Strößner und Michael Haber konnten auch für 2020 ein positives Resümee in Bezug auf die Kriminalitätslage 2020 im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ziehen.
„Die Sicherheitslage in unserer Region ist nach wie vor sehr gut. Garant hierfür ist nicht nur die professionelle und engagierte Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums, sondern auch die stete Unterstützung der Bevölkerung, die unsere Arbeit durch Hinweise erleichtert“, so Polizeipräsidentin Dr. Strößner
Allgemeine Kriminalitätsentwicklung
Im Jahr 2020 registrierte das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West 39.636 Straftaten mit einem leichten Anstieg von 2,2 Prozent. Mit den Vergleichszahlen des Jahres 2019 stellt dies den zweitniedrigsten Stand seit Gründung des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West im Jahr 2008 dar. Bereinigt um die Taten, die nur von Nichtdeutschen begangen werden können (beispielsweise Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylgesetz), konnten 36.268 Delikte und somit eine Zunahme um 2,0 Prozent festgestellt werden.
Die sogenannte Häufigkeitszahl (HZ) ist der Gradmesser für die Sicherheitslage einer Region und errechnet sich aus der Zahl der bekannt gewordenen Straftaten pro 100.000 Einwohner. Sie beschreibt, wie groß die Gefahr ist, Opfer einer Straftat zu werden und lässt einen direkten Vergleich mit anderen Regionen zu. 2020 erhöhte sich zwar die Häufigkeitszahl nach dem Allzeittief im letzten Jahr gering um 1,6 Prozent, lag aber mit unbereinigt 4.026 (bereinigt 3.684, +1,4 Prozent) noch deutlich unter dem Durchschnitt in Bayern. Der im Bundesvergleich bereits gute Wert Bayerns beträgt unbereinigt 4.528 (bereinigt 4.291).
Polizeipräsidentin Dr. Strößner zur Kriminalitätshäufigkeit: „Sicherheit ist ein Standortvorteil. Der Schutzbereich des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zählt sowohl innerhalb Deutschlands als auch in Bayern zu einer der sichersten Regionen“.
Ein weiterer Gradmesser ist die Aufklärungsquote. Diese spiegelt die Ermittlungserfolge der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wieder. Mit einem Spitzenwert von 74 Prozent wurden in unserem Zuständigkeitsbereich noch nie zuvor mehr Straftaten aufgeklärt. Der Trend geht seit 2011 anhaltend nach oben (Bayern 2020 68,1 Prozent, Bund 2019 57,5 Prozent). Aber auch bei den bereinigten Zahlen belegt die Aufklärungsquote einen neuen Spitzenwert im PP Schwaben Süd/West. (PP Schwaben Süd/West 2020 71,6 Prozent, Bayern 66,4 Prozent)
„Dreiviertel aller Straftaten konnten aufgeklärt werden. Die Wahrscheinlichkeit, nach einer Straftat auch als Tatverdächtiger ermittelt zu werden, ist in unserer Region damit besonders groß“, betonte die Polizeipräsidentin.
Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen stieg gegenüber dem Vorjahr. Im Berichtszeitraum wurden 22.981 (bereinigt 19.714) Personen als Tatverdächtige ermittelt. Fast 90 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen sind Erwachsene über 18 Jahre. 41,3 Prozent sind Nichtdeutsche. Hierunter fallen alle Ausländer, auch die Zuwanderer. Bereinigt man diese Zahl um die ausländerrechtlichen Verstöße, sind 31,8 Prozent aller Tatverdächtigen Nichtdeutsche (Bevölkerungsanteil: 13,6 Prozent). Dabei ist zu berücksichtigen, dass darunter auch Urlauber, ausländische Arbeitskräfte, Durchreisende usw. enthalten sind. Also nicht nur Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
12,5 Prozent der Tatverdächtigen (also jeder Achte) waren bei der Tatausführung alkoholisiert. Auch hier ist seit zehn Jahren eine rückläufige Entwicklung erkennbar. Circa Dreiviertel der ermittelten Tatverdächtigen sind wie in den letzten Jahren auch Männer.
Leitender Kriminaldirektor Michael Haber erläuterte die Entwicklungen in einzelnen Deliktsbereichen und ging dabei insbesondere auf die Themen Gewaltkriminalität, Sexualdelikte, Internetkriminalität und Häusliche Gewalt ein.
Gewaltkriminalität
Unter dem Begriff Gewaltkriminalität werden unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub sowie schwere und gefährliche Körperverletzung zusammengefasst. Den größten Anteil daran nahmen im Jahr 2020 mit 80,8 Prozent die gefährliche und die schwere Körperverletzung ein, gefolgt von Raubdelikten mit 9,3 Prozent ein.
Die Gewaltkriminalität hat, nach einem Rückgang im Jahr 2019, im vergangenen Jahr um 10,0 Prozent zugenommen. Die Kriminalitätshäufigkeit folgt dem bayernweiten Trend. Der Anteil an der Gesamtkriminalität ist mit 3,7 Prozent klein. Mit einem Anteil von über 25 Prozent waren Jugendliche und Heranwachsende in diesem Deliktsfeld, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, überproportional vertreten. Neun von zehn Gewaltdelikten konnten aufgeklärt werden.
„Alkohol spielt bei Körperverletzungen eine große Rolle, jeder dritte Schläger war alkoholisiert“, sagt Michael Haber. „Häufig spielen sich die Auseinandersetzungen zuhause oder im privaten Bereich ab“.
Häusliche Gewalt
Die Häusliche Gewalt umfasst jegliche Form von physischer und psychischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Die Anzahl der angezeigten Fälle von körperlicher, sexueller oder emotionaler Gewalt stieg in den letzten zehn Jahren um über 50 Prozent auf aktuell 1.576 Straftaten an. Dabei zeigten sich jährliche Schwankungen zwischen -6 und +24 Prozent.
Konstante über die letzten Jahre hinweg: 80 Prozent der Täter sind männlich. Knapp 30 Prozent der Täter waren bei der Tatausführung alkoholisiert. Bei fast 40 Prozent der Taten im Bereich der Häuslichen Gewalt sind Kinder anwesend. Wie bei der Gesamtkriminalität beträgt auch hier der Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen etwa 40 Prozent.
Ursächlich für die Entwicklung der Fallzahlen dürfte aber eher die Aufhellung des hohen Dunkelfeldes bei Beziehungstaten, als eine tatsächliche Steigerung der Delikte sein. So zumindest die Erkenntnisse aus den gestiegenen Anfragen bei den polizeilichen Beratungsstellen.
Immer mehr nehmen Beratungsangebote in Anspruch (+10,0 Prozent) und entscheiden sich anschließend zu einer Anzeigenerstattung bei der Polizei, auch wenn die Straftaten bereits einige Zeit zurückliegen.
„Die Auswirkungen der Lockdowns auf die tatsächliche Gewalt in Familien werden erst mit einigem Abstand erkennbar sein“, meint der Leitende Kriminaldirektor Haber, „da diese Beziehungstaten häufig erst im Nachgang angezeigt werden“.
Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner setzte zum Thema Häusliche Gewalt im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Kempten, der Leitenden Oberstaatsanwältin Petra Strohbach, und dem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Memmingen, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert, ein klares Zeichen.
„Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“
WIR SEHEN HINWIR SPRECHEN ANWIR HÖREN ZU
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert (Staatsanwaltschaft Memmingen)
Quelle: Polizei Schwaben Süd/West zur freien Verwendung im Rahmen der Berichterstattung
Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner (Polizeipräsidium Schwaben Süd/West)
Quelle: Polizei Schwaben Süd/West zur freien Verwendung im Rahmen der Berichterstattung
Leitende Oberstaatsanwältin Petra Strobach (Staatsanwaltschaft Kempten)
Quelle: Polizei Schwaben Süd/West zur freien Verwendung im Rahmen der Berichterstattung
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Zu den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ zählen etwa das Verbreiten pornografischer Schriften, der sexuelle Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. Ein direkter Vergleich der Zahlen ist aufgrund von Strafrechtsänderungen (2017) nur für die Jahre 2018 bis 2020 möglich. Nach einem starken Rückgang der Fallzahlen 2019 kam es im Jahr 2020 zu einer Steigerung um 42 Prozent.
Der Anstieg der registrierten Sexualdelikte um 263 Fälle kann beinahe vollständig auf die Zunahme der Delikte Verbreitung pornografischer Schriften, Sexueller Missbrauch und Exhibitionistische Handlungen zurückgeführt werden. Dabei spielten das Internet, die sozialen Medien und Messangerdienste eine große Rolle. Eine Betrachtung der Delikte Besitz und Beschaffen von Kinderpornografie ergab, dass ein Anstieg der Zahlen überwiegend darauf beruht, dass sowohl das Tatmittel Internet zunimmt, als auch das Alter der Tatverdächtigen stetig abnimmt.
„Neben pädophilen Netzwerken spielt vor Allem ein zu unreflektierter Umgang mit dem Smartphone unter Jugendlichen eine große Rolle“, resümierte Michael Haber.
Die Anzahl der Vergewaltigungen stieg, nach einer Abnahme im Jahr 2019, ebenfalls wieder an. Nach wie vor bestand bei mehr als Zweidrittel aller Fälle mit dem Täter eine Beziehung.
„Die Gefahr, von einem unbekannten Täter vergewaltigt zu werden ist im vergangen Jahr weiter gesunken“, so Haber.
Straftaten mit Tatmittel Internet
Auch bei anderen Straftaten mit dem Tatmittel Internet werden seit Jahren Anstiege verzeichnet (Internetkriminalität 2020: 1.189 Fälle, +18,3 Prozent). Die Zunahme der Fallzahlen mit Tatmittel Internet folgte auch im Jahr 2020 dem jahrelangen Trend nach oben. In diesem Bereich dominierte der Waren- oder Warenkreditbetrug (454 Fälle, +13,8 Prozent). Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Tatortstatistik. Insofern werden nur Taten abgebildet, die im Bereich des PP Schwaben Süd/West verübt wurden. Gerade in diesem Deliktsbereich agieren viele Tatverdächtige im Ausland und werden deshalb von der Statistik nicht erfasst.
Der seit Jahren steigende Trend zur Internetnutzung wurde offensichtlich durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. Erhebliche Umsatzsteigerungen im Online-Handel brachten dabei einen deutlichen Anstieg von Straftaten im Bereich des Waren- und Warenkreditbetrugs im Internet mit sich.
Rauschgiftkriminalität
Der Deliktsbereich Rauschgiftdelikte umfasst all jene Delikte, die den verbotenen Umgang mit Rauschmitteln betreffen. Im Vergleich zum Jahr 2019 (3.576 Delikte) wurde eine Steigerung um 0,6 Prozent auf 3.599 Delikte verzeichnet. Dazu trägt auch die intensive Kontrolltätigkeit bei.
Den größten Anteil an den Betäubungsmittelaufgriffen bildeten mit 47,7 Prozent Cannabisprodukte, gefolgt von Amphetamin (10,4 Prozent) und Kokain/Crack (3 Prozent), sowie Heroin (1,8 Prozent). Jugendliche und Heranwachsende sind mit einem Anteil von 33,7 Prozent bei den Rauschgiftdelikten deutlich überproportional vertreten. 14 Rauschgifttodesfälle mussten im vergangenen Jahr registriert werden. (2019: 23 Drogentote)
Einbruchskriminalität
Die Fallzahlen sind im Jahr 2020 im Präsidiumsbereich Schwaben Süd/West von 2.793 auf 2.290 gefallen (-16,4 Prozent). Der Schaden blieb im Vergleich zum Vorjahr mit circa 3,8 Millionen Euro auf ähnlichem Niveau (-0,1 Millionen Euro).
Im Bereich der Wohnungseinbrüche stellen sich die Zahlen wiederum erfreulich rückläufig dar. Mit 208 Fällen nahm die Wohnungseinbruchskriminalität im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West im Vergleich zu 2019 (273 Fälle) erneut ab. Damit gingen die Fallzahlen seit einem Höchststand im Jahr 2016 zum vierten Mal in Folge um insgesamt 58,7 Prozent zurück, gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote im Vergleich zu 2019 um 5,7 Prozent an.
Diese rückläufige Entwicklung könnte darauf zurückzuführen sein, dass sich viele Personen im Homeoffice oder aufgrund Kurzarbeit vorwiegend zu Hause befanden, wodurch potentielle Täter abgeschreckt wurden. Darüber hinaus dürften die pandemiebedingten Grenzkontrollen ab Mitte März 2020 ein Hindernis für organisierte, reisende Tätergruppierungen dargestellt haben.
„Damit bestand ein viel höheres Entdeckungsrisiko für die Einbrecher“, so der Leitende Kriminaldirektor.
Der Callcenterbetrug
Ein Deliktsbereich, der die Polizei nach wie vor sehr beschäftigt, ist der Callcenterbetrug. Deshalb rückte Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner dieses Kriminalitätsphänomen erneut in den Mittelpunkt. Bei diesen Betrugsmaschen tätigen organisierte Banden von überwiegend im Ausland eingerichteten Callcentern aus tausendfach Anrufe bei potentiellen Betrugsopfern. Sie versuchen, diesen unter Vortäuschen unterschiedlichster Sachverhalte Geld und Wertgegenstände zu entlocken. Die Täter geben sich hierbei zumeist als Polizeibeamte oder auch Verwandte in einer angeblichen Notlage aus. In vielen Fällen werden den Opfern auch Geld- oder Sachgewinne versprochen, die erst durch eine finanzielle Vorleistung ausgezahlt werden können. Oder es melden sich angebliche Mitarbeiter von Softwareunternehmen, blockieren den heimischen PC mit Schadsoftware und geben diesen erst nach Bezahlung wieder frei.
Über 1.700 registrierte Fälle, 47 erfolgreiche Taten und ein Beuteschaden in Höhe von insgesamt 610.000 Euro: So die Bilanz der Anrufbetrüger. Die Fallzahlen nahmen im Bereich des PP Schwaben Süd/West im Jahr 2020 erstmals nicht mehr zu, bewegen sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau.
„Auch wenn die Maschen der Anrufbetrüger mittlerweile in weiten Teilen der Bevölkerung bekannt sind, gelingt es den Betrügern immer wieder durch geschickte Gesprächsführung vornehmlich ahnungslose Senioren um ihr Erspartes zu bringen. Wir müssen weiterhin dafür sorgen, dass überall über das Thema gesprochen wird. Reden Sie mit Verwandten, Bekannten und auch in der Nachbarschaft über die Anrufbetrüger und machen Sie sie auf die hinterlistigen Machenschaften der Betrüger aufmerksam“ so Dr. Strößner.
Bei der häufigsten Betrugsmasche der „Falschen Polizeibeamten“ wurden im vergangenen Jahr rund 1.354 Fälle zur Anzeige gebracht. Die Fallzahlen stiegen bei diesem Phänomen (2017: 243 Fälle) rasant an und erreichten im Jahr 2019 mit 1.950 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt. Der entstandene Beuteschaden stieg 2020 auf über 400.000 Euro an.
In dem schadensträchtigsten Fall Anfang Mai letzten Jahres, gelang es angeblichen Fahndern aus München, einen damals 83-jährigen Mann um über 100.000 Euro zu betrügen. Der Senior stand dabei über neun Tage in Kontakt mit den Tätern. Diese erlangten die Zugangsdaten des Mannes zu dessen Konto und überwiesen damit insgesamt 110.000 Euro von unterschiedlichen Bankkonten.
„Die Polizei selbst ruft niemals unter der Telefonnummer 110 an. Seien Sie in einem gesunden Maße misstrauisch und sensibilisieren Sie auch Ihr Umfeld“, mahnte die Polizeipräsidentin.
Detaillierte Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, insbesondere auch landkreisbezogene Zahlen, können dem Sicherheitsbericht entnommen werden.
(PP Schwaben Süd/West, 11.03.2021, 11:30 Uhr, DG)
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).
Sicherheitsbericht 2020
sicherheitsbericht_2020.pdf
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Anmerkungen zum Polizeipräsidium Schwaben Süd/West:
Im Schutzbereich liegen die Landkreise Oberallgäu, Günzburg, Lindau, Neu-Ulm, Ostallgäu und Unterallgäu. Zusätzlich die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.
Die Gesamtfläche beträgt knapp 6.000 Quadratkilometer und ist demnach mehr als doppelt so groß wie die Fläche des Bundeslandes Saarland. Die zu betreuende Einwohnerzahl beträgt derzeit rund 988.020 Einwohner. Über 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für die Sicherheit und Ordnung im Schutzbereich.
Erläuterung zur polizeilichen Kriminalstatistik:
(Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)
Auch im Jahr 2020 wurden wie bisher in der PKS ausländerrechtliche Verstöße erfasst, die mit der vergangenen Migrationsbewegung zusammenhängen. Um differenzierte Aussagen zu ermöglichen, wird deshalb eine Unterscheidung getroffen in „Straftaten insgesamt“ und „Straftaten um ausländerrechtliche Verstöße bereinigt“.
Mit dem „Fünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vom 04.11.2016 wurden im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen. Im PKS-Straftatenkatalog sind bereits 2017 erste Umsetzungen erfolgt. Weitere Anpassungen erfolgen ab der PKS 2018. Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist.
Die PKS dient
- der Beobachtung der Kriminalität insgesamt und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten,
- der Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch- soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen die Paragraphen 315, 315b StGB und Paragraph 22a StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.
Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte), sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten.
Die PKS enthält insbesondere Angaben über
- Art und Anzahl der erfassten Straftaten,
- Tatort und Tatzeit,
- Opfer und Schäden,
- Aufklärungsergebnisse,
- Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen.
Die Aussagekraft der PKS ist besonders durch folgende Punkte begrenzt:
Dunkelfeld: In der PKS wird nur das sogenannte Hellfeld – also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität – erfasst. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld – die der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität – in der PKS nicht abgebildet werden. Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der Verfolgungsintensität der Polizei können die Grenze zwischen dem Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert.
Folgende mögliche Aspekte können die Entwicklung der Zahlen in der PKS beeinflussen:
- Anzeigeverhalten (zum Beispiel unter Versicherungsaspekten),
- polizeiliche Kontrollintensität,
- Änderung der statistischen Erfassung,
- Änderung des Strafrechts,
- echte Kriminalitätsänderung.
Die PKS bietet kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität.
Die Erfassung in der PKS erfolgt vorrangig anhand gesetzlicher Tatbestände und nur eng begrenzt auch unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Registrierung erfolgt bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Die Aktualität der PKS wird daher durch Straftaten mit langer Ermittlungsdauer gemindert, welche dann aber in die folgende Jahresstatistik aufgenommen werden. Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Deswegen und auch auf Grund unterschiedlicher Erfassungszeiträume und -grundsätze lässt sich die PKS mit den Rechtspflegestatistiken der Justiz (z.B. Verurteiltenstatistik) nicht vergleichen. Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen, berücksichtigt aber bei den deutschen Tatverdächtigen nicht einen eventuellen Migrationshintergrund.