Bückeburg (ots) - (ma)
Rein strafrechtlich bewertet, ist der Diebstahl, den ein geschädigter Bückeburger angezeigt hatte, kein schwerer Diebstahl. Legt man die Gewichtsklassen des Diebesgutes von vier Lkw-Achsen und zwei AEG-Elektroherden zugrunde, könnte man zu einer anderen Be Weiterlesen