BPOL NRW: Fröhlich, bunt und vor allem sicher durch die jecken Tage Bundespolizei NRW hat gefährliche Gegenstände im Fokus/ Allgemeinverfügung zum Mitführverbot an 17 Bahnhöfen
Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat für die Karnevalstage eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen untersagt. Die Verfügung zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, die zur An- und Abreise der zahlreichen karnevalistischen Veranstaltungen stark genutzt werden, zu ge Weiterlesen