Aktualisierte Corona-Landesverordnung trifft Regelungen für den Wahltag am 26. September
Die Landtags- und Bundestagswahl am 26.09.2021 rückt näher, und sie wird unter Corona-Bedingungen stattfinden. Daher regelt die aktualisierte Coronaverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO) auch den Zugang und Aufenthalt im Wahllokal (siehe § 7 Absatz 2 Corona-LVO und die dazugehörige Anlage 36a der Corona-LVO).
Damit der Wahltag für alle Beteiligten möglichst ohne Ansteckun Weiterlesen